Monique Lhoir (Monika Pallasch) Autorin und Lektorin in Tespe-Bütlingen ... Geschichten, Meer und noch viel mehr
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Fahrerflucht oder nicht !?

Am Samstag, den 23. Februar 2019, wurde gegen 19:30 Uhr eine Katze in Tespe-Bütlingen ungefähr in Höhe des Hauses Nr. 33 angefahren. Der Fahrer oder die Fahrerin kümmerte sich nicht um das Tier.

Helfer von Vermisste/gefun-dene Tiere in Lüneburg und Nachbarlandkreise fanden die verletzte Katze, die versuchte, beide Hinterbeine hinter sich herschleifend, auf die andere Straßenseite zu gelan-gen. Das Tier - obwohl es sich noch stark wehrte - konnte eingefangen werden und wurde in die Tierklinik nach Lüneburg gefahren.

Leider waren ihre Verletzungen so gravierend, dass die Kleine in der Klinik erlöst werden musste.

 

Vielleicht können wir auf diese Weise auch den Besitzer der Katze finden, der sein liebgewordenes Haustier vermisst, oder es handelt sich um ein Kind, das seinen kleinen Spielkameraden verzweifelt sucht.

 

Ich denke, dass viele Autofahrer – insbesondere, wenn sie aus Brietlingen kom-mend über die Bütlinger Straße brettern, sich auch nicht mit den gängigen Geset-zen auskennen. Warum brettern viele Autofahrer durch ein kleines Dorf, dessen Straße kurvenreich und teils recht unübersichtlich ist? Vielleicht können wir mit diesem Artikel dazu beitragen, rücksichtsvoller zu fahren und verantwortungs-bewusster zu handeln, denn das nächste Mal könnte es ein kleines Kind sein. Lassen diese Autofahrer das Kind auch einfach liegen und brettern weiter?

 

Im oben geschilderten Fall war es eindeutig ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz und schlichtweg nur grausem und egoistisch.

 

 

Wissenswertes zur Meldepflicht nach dem Zusammenstoß mit einem Tier

Wenn Ihnen plötzlich ein Tier vor das Auto rennt, versetzt dies wohl die meisten Fahrer zunächst in einen Schockzustand. Einige sind wie versteinert und wissen nicht, wie ihnen geschieht. Andere versuchen möglicherweise noch zu bremsen, doch die Zeit reicht meist nicht aus. Das Tier wird überfahren.

 

So tragisch ein solches Szenario auch ist, noch tragischer ist es, dass wohl die we-nigsten Fahrer nach dem Unfall mit einem Hund oder einer Katze anhalten, um nach dem verletzten Tier zu sehen. Manche sind zu geschockt und fahren daher einfach weiter, anderen ist es schlichtweg egal.

Doch begehen Autofahrer, die einen Hund oder eine Katze überfahren haben, Fahrerflucht, wenn sie nicht anhalten? Wer muss in einem solchen Fall für den entstandenen Schaden am Auto aufkommen? Hat der Besitzer des Tieres mög-licherweise das Recht auf eine Entschädigung? Diese Fragen klären wir im folgen-den Ratgeber.

 

Inhaltsverzeichnis:

1Wissenswertes zur Meldepflicht nach dem Zusammenstoß mit einem Tier

1.1 Hund oder Katze überfahren: Muss die Polizei gerufen werden?

1.2 Hund oder Katze angefahren: War es Fahrerflucht?

1.3 Katze überfahren: Keine Unfallflucht, keine Strafe?

 

Hund oder Katze überfahren: Muss die Polizei gerufen werden?

Sie haben ein Tier überfahren? Eine Meldepflicht besteht zunächst nicht. Es ge-hört nicht zu Ihren Pflichten, den Halter ausfindig zu machen und ihn über den Vorfall zu informieren. Die Polizei müssen Sie ebenfalls nicht rufen, wenn es zum Unfall mit einem Hund oder einer Katze kam.

Dies ändert sich jedoch in dem Moment, in dem das betroffene Tier zu einer Ge-fährdung für andere Verkehrsteilnehmer wird. Flüchtet es beispielsweise verletzt über die Straße oder liegt tot mitten auf der Fahrbahn, sollten Sie das Warnblinklicht am Auto einschalten und die Polizei rufen. Im Anschluss küm-mert sie sich um den Abtransport des Tieres.

Haben Sie also einen Hund oder eine Katze überfahren, begehen Sie Fahrer-flucht, wenn Sie sich nicht verhalten, wie gerade beschrieben. Oder? Droht eine Anzeige?

 

Hund oder Katze angefahren: War es Fahrerflucht?

Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, liegt keine Fahrerflucht vor. Der Tatbestand der Fahrer- oder Unfallflucht ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert. Demzufolge handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfall-ort, wenn Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden.

Tiere – und daher auch Katzen – sind Sachen vor dem Gesetz gleichgestellt. Haben Sie also z. B. eine Katze überfahren, könnte Fahrerflucht vorliegen.

Dem ist jedoch nicht so: Da Haustiere über einen Besitzer verfügen, fällt es in seinen Aufgabenbereich, dafür zu sorgen, dass sie keine Gefährdung für andere darstellen.

Bei einem Zusammenstoß mit einem Haustier im Straßenverkehr handelt es sich demnach um eine Pflichtverletzung des Halters, da sein Tier den Unfall hervorge-rufen hat.

Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, kommt keine Fahrerflucht infrage. Ein Recht auf Entschädigung hat der Halter demnach ebenfalls nicht. Vielmehr muss er für den am Auto entstandenen Schaden aufkommen. In einem solchen Fall ist eine Haftpflichtversicherung für das Tiere von Vorteil, da diese die Kosten dann trägt.

 

Katze überfahren: Keine Unfallflucht, keine Strafe?

Haben Sie einen Hund oder eine Katze überfahren, ist eine Fahrerflucht – wie bereits erwähnt – nicht möglich. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie gänzlich ohne Strafe davonkommen, wenn Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall einfach sich selbst überlassen und weiterfahren.

Es kann beispielsweise ein Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz vorliegen, wenn der Hund oder die Katze unnötig leidet. Wird Ihnen Tierquälerei vorgeworfen, nachdem Sie nicht angehalten haben, um dem verletzten Tier zu helfen, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro auf Sie zukommen.

Es ist Ihnen ebenfalls nicht erlaubt, den Hund oder die Katze zu „erlösen“, weil dies Ihrer Meinung nach das Beste für das Tier wäre. Rufen Sie die Polizei oder einen Tiernotdienst hinzu, denn diese Entscheidung darf nur ein Tierarzt treffen. Wurde ein Hund oder eine Katze überfahren, droht wegen Fahrerflucht zwar keine Strafe, straffrei kommen Sie jedoch trotzdem nicht davon, wenn Sie wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangt werden können.

 

Quelle: Bussgeldkatalog 2019 - Katze überfahren

 

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